Ein Mitarbeiter verdient 13,50 € pro Stunde und arbeitet vertraglich 8 Stunden immer dienstags. Hätten die Beschäftigten an dem Tag sowieso nicht gearbeitet, haben sie auch keinen Anspruch darauf, dass ihnen dieser Tag nach § 2 EZFG vergütet wird.
Maßgeblich für einen Feiertag sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse am Arbeitsort, nicht dagegen der Sitz des Arbeitgebers oder der Wohnort der beschäftigten Person.
Entscheidend ist also nicht die Arbeitsleistung, sondern ob der Tag im üblichen Arbeitsplan liegt. Fällt der Feiertag auf einen Werktag (Montag bis Samstag), muss der Ersatzruhetag innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen gewährt werden. Dezember sind keine gesetzlichen Feiertage. Der Zuschlag beträgt also 75 Euro/Stunde.
Viele Arbeitgeber glauben, dass Stundenlöhner nur dann Geld bekommen, wenn sie tatsächlich arbeiten. Gratifikationen, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld unberücksichtigt. Anders ist es in dem Beispiel, in dem sich der Grundlohn auf 50 Euro/Stunde beläuft.
Da sich der Grundlohn aber auf mehr als 25 Euro/Stunde beläuft, sind für den Zuschlag, der auf den 25 Euro übersteigenden Betrag entfällt, Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Fällt der Tag der Deutschen Einheit 2025 auf einen Mittwoch, erhält er trotzdem seinen regulären Stundenlohn für diesen Tag.
Zusammentreffen von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen
Es kann vorkommen, dass Nachtarbeit an einem gesetzlichen Feiertag der auf einen Sonntag fällt, geleistet wird und der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit hat.
Auch Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerfrei.
Für Beschäftigte, die in Schichten oder an wechselnden Wochentagen arbeiten, gelten besondere Regelungen.
Was ist, wenn der Feiertag auf einen Sonntag fällt? Allerdings wäre der Zuschlag nur in Höhe von 75 Euro/Stunde von der Einkommensteuer befreit. Die wichtigsten Aspekte für die Feiertagsabrechnung wollen wir hier aufzeigen.
In der deutschen Arbeitswelt werden angestellte Arbeitnehmer auf zwei unterschiedliche Weise entlohnt.
So wird verhindert, dass Mitarbeiter durch Feiertage benachteiligt werden. Kommt drauf an
Laut Gesetz ist vorgesehen: Fällt Arbeit durch einen gesetzlichen Feiertag aus, darf das keine Minderung des Arbeitsentgelts zur Folge haben. Dann sind nur die für die Feiertagsarbeit vorgesehen Höchstgrenzen maßgeblich.
Feiertagszuschläge sind in Grenzen sozialversicherungsbefreit
Auch wenn die Feiertagszuschläge vollständig von der Einkommensteuer befreit sein sollten, heißt das nicht automatisch, dass für die Zuschläge keine Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind.
Komplizierter wird es nur, wenn Betriebssitz und Arbeitsort in unterschiedlichen Bundesländern mit unterschiedlichen Feiertagsregelungen liegen.