Ebenso ist bekannt, dass Personen mit Migrationshintergrund und deutschem Pass gegenüber ausländischen Staatsangehörigen bessere Integrationsresultate erzielen, wobei nicht umfassend erforscht ist, ob dies eine Folge der Einbürgerung oder der Tatsache ist, dass der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit schon ein relativ hohes Integrationsniveau voraussetzt, also ein Selektionseffekt vorliegt.
Schätzungsweise leben knapp 50.000 Menschen in Deutschland, die „unechte“ ius soli-Kinder nach § 40b des Staatsangehörigkeitsgesetzes sind. Zuvor war eine Aufenthaltszeit von acht Jahren erforderlich. Die sogenannte Optionsregelung, die bisher für nicht in Deutschland aufgewachsene junge Menschen galt, entfällt. Die abgesenkte Mindestaufenthaltsdauer wird bei vielen Nachkommen von Geflüchteten relevant sein, bei denen die Eltern selbst die Einbürgerungsvoraussetzungen (noch) nicht erfüllen.
Gefordert wird nun auch das Bekenntnis "zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens". mehr als die Hälfte der Eingebürgerten konnte die bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Dies leuchtet auch ein, wenn man die im Folgenden dargestellten Entstehungsweisen doppelter Staatsangehörigkeit betrachtet, denn sowohl ius soli-Kinder als auch Eingebürgerte in Deutschland sind ganz überwiegend jüngere Menschen.
Doppelte Staatsangehörigkeit entsteht auf verschiedenen Wegen, die vom deutschen Gesetzgeber nicht exklusiv steuerbar sind, sondern nur im Zusammenspiel mit dem Recht eines jeweils anderen Staates.
Im Wesentlichen sind zwei Vorgänge relevant: die Geburt von Kindern und Einbürgerungen, beides sowohl in Deutschland als auch im Ausland.
Hier gibt es drei Untergruppen:
Kinder mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil bei Geburt in Deutschland: Diese Kinder erhalten über das Abstammungsprinzip () beide Staatsangehörigkeiten, sofern auch das Recht des anderen Staates dies vorsieht.
Das Gleiche ist für deren behauptete Effekte auf erwünschte oder unerwünschte Migration nach Deutschland zu sagen; auch hier steht empirische Evidenz – also Beweise, die durch praktische Forschung erbracht wurden – noch aus.
Bezüglich der Einstellungen zum Doppelpass in der Bevölkerung haben in jüngerer Zeit Forschende des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) sowie des Sachverständigenrates für Integration und Migration (SVR) anhand von Umfragedaten bzw.
Künftig soll Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich sein.
Das betrifft zum Beispiel auch Kinder, die in Deutschland von ausländischen Eltern geboren wurden und aufgewachsen sind. Mehrstaatigkeit wird generell zugelassen.
Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten ab sofort die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf – statt bisher acht – Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Etwa 14 Prozent der Bevölkerung in Deutschland haben keinen deutschen Pass. Hier haben wir eine glasklare rote Linie gezogen und das Gesetz viel strenger gefasst als bisher. In besonderen Härtefällen kann das Einbürgerungserfordernis ausreichender Deutschkenntnisse auf mündliche Kenntnisse reduziert werden.
Die Reform stellt klar, dass "antisemitisch, rassistisch, gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen" mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind. Viele Zugewanderte fühlen sich als Deutsche, wollen aber den Bezug zu ihrem Herkunftsland nicht vollständig kappen.
der Erwerb weiterer Staatsangehörigkeiten ist nun uneingeschränkt möglich.
Kontroversen über die doppelte Staatsangehörigkeit gibt es schon sehr lange, nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Staaten. Alle diese Entwicklungen harren einer statistischen Beobachtung in den kommenden Jahren.
Dass die jüngste Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts all dies ermöglicht, wird als längst überfällige Verabschiedung von einem überholten Dogma erachtet.
Schwierigkeiten prinzipiell auftreten können, also „mehrfache Staatsangehörigkeit nicht in jedem Fall nur Vorteile bringt, sondern für den Einzelnen auch mit Nachteilen verbunden sein kann.“
Gesamtgesellschaftlich wird von den GegnerInnen doppelter Staatsangehörigkeit argumentiert, dass diese der Integration schade, weil sie verhindere, dass sich Eingewanderte und ihre Nachkommen ganz auf das Aufnahmeland sowie dessen Kultur und Werte einließen.
Unterstellt werden ungerechtfertigte Vorteile durch den Besitz von zwei Staatsangehörigkeiten („Rosinenpickerei“), Loyalitätskonflikte („niemand kann zwei Herren gleichzeitig dienen“) und die befürchtete Instrumentalisierung von DoppelstaaterInnen durch die jeweiligen ausländischen Regierungen. „Zudem verschärfen wir Prüfungen, damit Antisemiten und Menschen, die unsere Werte nicht teilen, nicht eingebürgert werden“, fügte er hinzu.
Der Deutsche Landkreistag rechnet dagegen mit einer deutlichen Zunahme der Einbürgerungen.