Lebensjahr vollendet und in den letzten 5 Jahren vor der Altersteilzeitmindestens3 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet, kann Altersteilzeit in Anspruch genommen werden. Das Alter allein kann nicht als Kündigungsgrund dienen. Zum einen, weil Arbeitnehmer mit viel Berufserfahrung oftmals teurer sind als Berufsanfänger und zum Anderen, weil Arbeitgeber befürchten, ältere Arbeitnehmer hätten häufiger gesundheitliche Beschwerden und müssten sich entsprechend krankmelden.
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sieht für ältere Arbeitnehmer, anders als etwa bei Schwerbehinderten oder Schwangeren, keinen speziellen Kündigungsschutz vor.
Für Ältere gibt es bis zu 24 Monate lang Geld.
Bis zu einem Alter von 50 Jahren kann maximal für zwölf Monate Arbeitslosengeld I bezogen werden. In der Praxis einigen sich jedoch oftmals Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Gericht auf einen Vergleich.
Nicht genommene Urlaubstage verfallen durch die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers im Übrigen nicht. Lebensjahr nicht gemindert werden darf.
Bei Verdi haben ältere Arbeitnehmer die Möglichkeit, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitnehmer hat dann weiterhin einen Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung.
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Im Falle einer Kündigung sollte man sich umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Wenn das Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung.
Die Altersteilzeit kann in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen geregelt werden und basiert in der Regel auf der Freiwilligkeit des Arbeitgebers. Beschäftigte der IG-Metall, die das 53. Generell gehen tarifliche Kündigungsfristen den gesetzlichen Kündigunsfristen vor. Laut § 622 Absatz 2 BGB beträgt die Kündigungsfrist so beispielsweise bei einer 20-jährigen Betriebszugehörigkeit sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Ein solcher kann sich aber gegebenenfalls aus einem Tarifvertrag ergeben. Die Anzahl der Erwerbstätigen ab 50 ist gestiegen, so waren 2014 fast 80% der 55- bis 59-jährigen berufstätig.
Erhalten Sie eine Kündigung, sollten Sie sich dagegen mit einer Kündigungsschutzklage wehren.
Zum Vergleich: 2000 lag die Zahl bei nicht mal 60%.
Die schlechte Nachricht: Kein Gesetz verbietet ausdrücklich die Kündigung von älteren Arbeitnehmern. Allerdings muss der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage erheben, damit das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen kann.
Erhält ein Arbeitnehmer eine Kündigung, kann er sich gegen diese zur Wehr setzen.
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Nein; es gibt keinen gesetzlichen Kündigungsschutz ab 55 Jahren.
Je länger ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin bei einem Unternehmen gearbeitet hat, desto länger ist die Kündigungsfrist:
Teilweise enthalten Tarifverträge auch andere Kündigungsfristen.