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In der Probezeit wird zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstößen) unterschieden.
Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird.
Festgeschrieben ist dieses in § 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Für mindestens zwei Jahre stehen die Absolventen der Fahrschule unter besonderer Beobachtung. Welche Sanktionen voraussichtlich auf Sie zukommen, können Sie sich von unserem Bußgeldrechner berechnen lassen.
Wenn Sie herausfinden möchte, wie viel Promille Sie nach alkoholischen Getränken haben könnten, können Sie das mit unserem Promillerechner berechnen lasssen.
Für unter 21-jährige Fahrer und Fahranfänger in der Probezeit gilt die Null-Promillegrenze – für sie ist Alkohol am Steuer also tabu.
Ein Verstoß gegen die Null-Promillegrenze gilt als A-Verstoß und hat eine Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar zur Folge.
Bei unter 0,5 Promille droht ein Bußgeld von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Die Anordnung einer MPU sowie der Führerscheinentzug sind ebenso möglich.
Mit dem Auto zu fahren, ist für viele junge Kraftfahrer das Größte. Hierbei handelt es sich um eine Straftat.
Es gelten dieselben Regeln wie für andere Verkehrsteilnehmer.
Das Gleiche gilt für Autofahrer unter 21 Jahren, auch wenn sich diese nicht mehr in der Probezeit befinden.
Um eine Straftat handelt es sich in der Regel bei 1,1 Promille. Fehler und Gesetzesübertretungen im Straßenverkehr werden aus verkehrspädagogischen Gründen strenger geahndet, denn die Fahranfänger sollen von Beginn an lernen, was es heißt, ein verantwortungsvoller Fahrer zu sein.
Dies wird auch bei der Promillegrenze für Fahranfänger deutlich.
Denn die strikte Promillegrenze von 0,0 gilt nicht nur für Autofahrer in der Probezeit, sondern auch für diejenigen, die das 21. Februar 2023 um 15:31
Guten Tag ich wurde letzte Woche in eine Polizeikontrolle.. Juli 2021 um 0:22
Hallo zusammen,
ich bin in de Probezeit und hatte ich schon erstmal wegen Geschwindigkeit 1 Punkt und in einer Aufbauseminar teilgenommen, und Probezeit für vier Jahre verlängert,und dann nach 6 Monaten hab schon wieder 1 Punkte wegen Handy am Steuer erwischt,und dazu 1 Punkte bekommen, und ein Verwarnung und eine freiwillige Empfehlung zur Teilnahme an einer verkherspsychlogischen Beratung.
Und vor 5 Monaten , ich bin am Steuer besoffen gewesen , und mit Alkohol im Blut 1.06 , aber bin vor Haus Tür erwischt aber trotzdem hab ich es akzeptiert.
Und worde meine Führerscheinentzug und nach 9 Monaten kann ich nur Führerschein machen,
Meine frage ist , ob ich eine MPU machen muss?
Oder ????
Vielen Dank im Voraus
Hey was kam genau bei dir raus mfg
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Von Mathias Voigt
Letzte Aktualisierung am: 8. Mir blieb nichts anderes über als die Pannenhilfe zu rufen.
Klicken Sie hier, um dies mithilfe des Bußgeldrechners zu prüfen.
Alkohol am Steuer gilt in der Probezeit als A-Verstoß, weshalb auch mit einer Probezeitverlängerung zu rechnen ist. Wer dementsprechend zu tief ins Glas schaut, sich danach noch hinters Steuer setzt und erwischt wird, zahlt einen hohen Preis.
Fahranfänger, die gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen, werden neben den Maßnahmen zur Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg konfrontiert.
Leisten sich Fahranfänger ein weiteres Vergehen mit Alkohol in der Probezeit bzw.
Als die dan dort waren kam natürlich auch die Polizei. Kraftfahrer mit mehr Jahren an Erfahrung müssen sich an die in Deutschland gesetzlich festgesetzte Promillegrenze von 0,5 halten.
In der Regel handelt es sich beim Fahren mit mindestens 1,1 Promille um eine Straftat.