Besonders im Fokus stehen dabei bewusst erzeugte Auspuffknalle und unnötiger Motorbetrieb. Neu ist, dass die Rechtsgrundlage im Herbst 2024 insoweit angepasst wurde, als "das Verursachen von unnötigem Lärm mit Auspuffanlagen" neu in die Liste der zu vermeidenden Geräusche aufgenommen wurde.
Im Herbst 2024 beschloss der Schweizer Bundesrat folgende Verordnungsänderungen: Die Liste der zu vermeidenden Geräusche wird aktualisiert: Ab 1.
Hierbei machen die Lärmblitzer (noch) keine Unterschiede.
Den Fahrzeugen selbst fehlt es an einer Lärmanzeige. Dies betrifft vor allem Fahrzeuge, die durch spezielle Einstellungen wie Sportmodi oder zum Beispiel den Einsatz von Quickshiftern oder dem Killschalter absichtlich Fehlzündungen und laute Geräusche hervorrufen.
Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Lärmbelastung in Wohngebieten und auf Straßen deutlich zu senken.
Kern der neuen Regelung ist das ausdrückliche Verbot von vermeidbarem Auspufflärm, insbesondere das bewusste Erzeugen von Knallgeräuschen, auch bekannt als „Pop and Bang“.
Man möchte damit unter anderem die Tuning-Szene, die für solche Praktiken bekannt sein soll, stark eingeschränken.
Autofahrer und Motorradfahrer, die gegen diese Vorschrift verstoßen, riskieren Bussen von bis zu 10.000 Franken (ca. Allerdings müssen noch rechtliche und technische Fragen geklärt werden, bevor Lärmblitzer landesweit eingeführt werden können.
Mit den neuen Vorschriften ab 2025 verfolgt die Schweiz eine konsequente Strategie zur Lärmreduktion im Straßenverkehr.
Zudem werden bestehende lärmbezogene Ordnungsbussen, etwa für unnötiges Laufenlassen des Motors, von 60 auf 80 Franken erhöht.
Motorräder, die ab dem 1. Januar 2025 hergestellt oder in die Schweiz importiert werden, müssen die neuesten Abgasvorschriften («Euro 5+») erfüllen.
Allerdings ist den Beamten auch klar, dass die Herausforderungen, um eine rechtliche Grundlage für Lärmblitzer zu schaffen, nicht ohne sind.
Beispielsweise gelten unterschiedliche gesetzliche Anforderungen an die Lärmgrenzwerte – je nach Alter der Fahrzeuge und Fahrzeugkategorie. Diese Geräte sollen laute Fahrzeuge automatisch erkennen und registrieren.
Verstösse können mit Bussen von bis zu 10’000 Franken geahndet werden. Okt. 2024, in Kraft seit 1. Dies betrifft insbesondere das absichtliche Erzeugen von Knallgeräuschen.
Ab 2025 droht in der Schweiz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Franken, das vom Gericht im Einzelfall bemessen wird.
Wer mit einem ausländischen Fahrzeug erwischt wird, muss die Busse in der Regel sofort vor Ort begleichen. Laut dem Bundesamt für Straßen (ASTRA) können solche Fälle von der Polizei leicht erkannt und geahndet werden.
Ab dem 1. Die neuen Regelungen gelten für in- und ausländische Fahrer gleichermaßen und sollen dazu beitragen, die Lebensqualität in stark belasteten Gebieten zu verbessern.
Autofahrer und Motorradfahrer, die vermeidbaren Lärm erzeugen, müssen mit hohen Strafen rechnen. Gleichzeitig treten verschärfte Geräuschvorschriften für die Erstzulassung in Kraft.
Dabei ist zu beachten, dass ein Warmlaufen-lassen des Motors nicht als Grund gewertet ist und auch nicht erlaubt ist.
Besondere Regelungen gelten für Fahrer aus dem Ausland, die in der Schweiz wegen Lärmvergehen angehalten werden. Falls dies nicht möglich ist, kann das Fahrzeug bis zur Zahlung der Strafe sichergestellt werden.