Deshalb fassen wir alle Abgabefristen ausgehend vom Steuerjahr nochmal für Sie zusammen:
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Update: Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Abgabefristen für Steuerpflichtige mit und ohne steuerlicher Beratung für 2020 und nachfolgenden Jahre verlängert.
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Der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung ist grundsätzlich am 31.
Dies erfolgt ohne jegliche Fristverlängerung.
Nehmen wir an, Sie haben die Abgabefrist für die Steuererklärung verpasst.
Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, hat in der Regel bis zum 31. Juni 2025*
Das heißt: Bis Ende 2025 können Sie noch die Steuererklärungen 2021, 2022, 2023 und 2024 zum Finanzamt senden.
Wenn Sie sich nun fragen, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind oder nicht – wir haben die Antwort. Für die Steuererklärung 2024 gilt der 31. Dann ist vielleicht eine Mitgliedschaft im Steuerring für Sie interessant. Juli 2025.
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 endet am 31.
Nur innerhalb dieser 14 Monate bleibt es bei einer Ermessensentscheidung. 3 Tipps, um Strafen zu umgehen“
Die automatische Fristverlängerung greift für alle Steuerpflichtigen, die ihre Einkommensteuererklärung durch steuerliche Vertretung erstellen lassen, also beispielsweise von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem:r Steuerberater:in gegenüber dem Finanzamt vertreten werden.
Folgejahres: Steuerpflichtige, die zur Abgabe nicht verpflichtet sind, unabhängig davon, ob sie die Steuererklärung selber machen oder ein:e steuerliche:r Vertreter:in diese für sie erledigt.
Unser Tipp: Kümmern Sie sich rechtzeitig selbst um Ihre Steuererklärung oder vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin bei Ihrer steuerlichen Vertretung.
August 2024. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 hingegen endet wieder ganz normal am 31. Juli Zeit, die Formulare beim Finanzamt einzureichen. Beauftragen Sie eine/n Steuerberater/in oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung der Steuererklärung, so verschiebt sich die Abgabefrist automatisch um sieben Monate auf das kommende Jahr.
April 2026.
Und wer die Steuererklärung freiwillig abgibt, ist nicht an die üblichen Abgabefristen gebunden – die Steuererklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden. Das Finanzamt wird jetzt einen sogenannten Verspätungszuschlag festsetzen. des 4. Juni 2025*
Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen keine Pflicht zur Festsetzung des Verspätungszuschlags besteht.